1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche
Reservationen und Aufenthalte in der Capanna Cadagno. Sie regeln das
Vertragsverhältnis zwischen der reservierenden Person (Gast) und der Capanna
Cadagno, vertreten durch die Hüttenwartung.
2. Gastaufnahmevertrag und Reservation
2.1 Abschluss des Vertrages
Der Gastaufnahmevertrag wird unmittelbar und ausschliesslich zwischen dem Gast
und der Hüttenwartung der Capanna Cadagno abgeschlossen.
2.2 Verbindlichkeit der Reservation
Eine Reservation von Schlafplätzen und Halbpension ist verbindlich, sobald sie
mündlich oder schriftlich bestätigt wurde. Mit der Bestätigung treten diese AGB in
Kraft.
3. Vorauszahlung / Anzahlung
3.1 Zahlungspflicht vor Abreise
Die Hüttenwartung der Capanna Cadagno ist berechtigt, zur Sicherstellung der
Reservation eine Vorauszahlung oder Anzahlung zu verlangen. Der Betrag ist vom
Gast spätestens vor der Abreise aus der Hütte vollständig zu bezahlen. Eine
Rückerstattung erfolgt nur bei fristgerechtem Rücktritt gemäss den
Annullationsbedingungen.
4. Annullationsbedingungen / No-Show-Gebühr
4.1 Kostenlose Annullation
Annullationen, Änderungen oder Verschiebungen von Reservationen sind bis
spätestens 2 Tage vor der reservierten Übernachtung um 18:00 Uhr kostenlos
möglich – über Hut-Reservation oder telefonisch.
4.2 Kosten bei verspäteter Annullation oder No-ShowBei verspäteter Annullation, Änderungen der Personenanzahl oder Nichterscheinen
(No-Show) ist die Hüttenwartung berechtigt, folgende Beträge pro Person und
Nacht einzufordern:
• Bis 2 Tage vor Anreise, 18:00 Uhr: kostenlos
• Unter 2 Tagen, nach 18:00 Uhr: CHF 30.–
• Unter 1 Tag, nach 18:00 Uhr: CHF 50.–
• No-Show (unabgemeldet): voller Betrag der reservierten Leistung
4.3 Ausnahmefälle
Die No-Show-Gebühr entfällt, wenn der Gast schriftlich und mit Belegen nachweist,
dass die Anreise aufgrund einer bestätigten Unwetterwarnung von MeteoSchweiz
oder einer Erhöhung der Lawinengefahrenstufe gemäss SLF-Bulletin nicht möglich
oder nicht zumutbar war. Die Hüttenwartung ist bis spätestens 18:00 Uhr am
Vorabend zu informieren.
4.4 Vorzeitige Abreise
Diese Bestimmungen gelten auch bei vorzeitiger Abreise.
5. Rücktritt durch die Hüttenwartung
Die Hüttenwartung der Capanna Cadagno kann vom Vertrag zurücktreten, wenn
höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände vorliegen, der Gast die
Hüttenordnung grob verletzt oder der Zweck des Aufenthalts rechtswidrig ist. Ein
Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.
6. Ausweispflicht
6.1 Ermässigungen
Ermässigte Tarife werden nur gegen Vorlage eines gültigen Mitgliederausweises
gewährt.
6.2 Bergführerinnen und Bergführer
Berufstätige Bergführer/innen übernachten kostenlos gegen Vorlage eines gültigen
IVBV-Ausweises sowie eines anerkannten Mitgliederausweises.
7. Zahlung
7.1 Zahlungsmodalitäten, Übernachtungs- und Konsumationskosten sind spätestens am Abreisetag zu bezahlen. Elektronische Zahlungsmittel sind je nach technischer Verfügbarkeit möglich.
7.2 Unbewartete Zeit
Während unbewarteter Perioden sind die Übernachtungskosten bar in die
Hüttenkasse einzuwerfen oder per Banküberweisung innerhalb von 10 Tagen zu
begleichen.
8. Haftungsausschluss
Alle mündlichen und schriftlichen Auskünfte der Hüttenwartung erfolgen nach
bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Touren- und
Sicherheitsentscheide liegen vollständig in der Verantwortung des Gastes. Die
Capanna Cadagno übernimmt keine Haftung für daraus entstehende Schäden.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist die Standortgemeinde der
Capanna Cadagno.
Ort / Datum: Capanna Cadagno, 11.02.2026
Hüttenwartin: Elena Thiele
